Datenschutzerklärung - AGBs - Blumenland Schweiz Blumenland Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber bestätigt, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen für 
Miete - Dienstleistungen - Verkauf zur Kenntnis genommen hat und diese ohne
Einschränkung akzeptiert. 

1/ TARIFE
Bei Mieten verstehen sich unsere Preise ohne Steuern, ohne Transport und ohne
Versicherung für die im Auftrag vorgesehene Nutzungsdauer gemäss unseren
geltenden Tarifen. Die in den Tarifen aufgeführten Mietpreise gelten für die Dauer
der gewährten Tage. Jegliche Nutzung, welche die vereinbarte Zeitdauer
überschreitet, ist Gegenstand besonderer Vereinbarungen und einer zusätzlichen
Rechnungsstellung. Das Datum der Materialrückgabe ist verbindlich und jede
Verspätung wird gemäss geltendem Tarif in Rechnung gestellt.

Bei Käufen verstehen sich unsere Preise incl. Steuern und Transport.
Bei Dienstleistungen verstehen sich unsere Preise ohne Steuern, ohne Transporte,
ohne Versicherung und ohne ausserordentliches Umschlagen.

Die Verrechnung von Pflanzenüberwinterungen erfolgt nach den Berechnungsgrundlagen im Dokument ‘Kein Übel mit dem Kübel‘ auf
www.blumenland.ch und den Tariftabellen für Überwinterung und Transporte auf www.blumenland.ch.

2/ BESTELLUNG
Blumenland Schweiz AG behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen,
insbesondere, aber nicht nur, weil im Moment des Bestellungseingangs das Material
nicht verfügbar ist. Der Vertrag ist abgeschlossen und die Reservierung fest, sobald
die Blumenland Schweiz AG die Bestellung akzeptiert hat. 

Im Fall einer Ablehnung der Bestellung wird eine allfällig erfolgte Zahlung unverzüglich
dem Auftraggeber zurückerstattet.

3/ ANNULLIERUNG
Wenn der Auftraggeber eine Bestellung bis 72 Stunden vor dem vorgesehenen
Bereitstellungsdatum für das Material rückgängig macht, wird eine Rechnung für
Reuegeld gestellt, das maximal so hoch ist wie die Hälfte des Betrages der
Bestellung, jedoch auf keinen Fall weniger als die bereits bis zum Moment der
Annullierung entstandenen Kosten.
Weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Bereitstellungsdatum für das
Material kann eine Bestellung, unabhängig von den Gründen, nicht mehr
rückgängig gemacht werden. Der gesamte Betrag der Bestellung bleibt
der Blumenland Schweiz AG geschuldet, selbst wenn der Auftraggeber auf
die Leistung verzichtet.
Für den Fall indessen, dass eine Bestellung nur Dienstleistungen umfasst, unter
Ausschluss jeglicher Leistungen anderer Art, kann der Auftraggeber jederzeit 
vom
Vertrag zurücktreten, gegen volle Entschädigung für alle bereits bis zum Moment
der Annullierung entstandenen Kosten, sowie für andere Schäden, welche aus
der Annullierung zur Unzeit resultieren. 

4/ TRANSPORT
Der Tarif gemäss geltender Tarifordnung gilt sowohl für die Leistungen als auch
für die Rücknahme. 
Jedes nicht im ursprünglichen Kostenvoranschlag vorgesehene Umschlagen,
sowie jede Wartezeit wird zusätzlich in Rechnung gestellt. 

5/ SICHERHEIT
Für jede Bestellung kann vom Kunden ein Garantiescheck verlangt werden, der
ihm erst nach Kontrolle der Materialrückgabe und nach Bezahlung der Rechnung
zurückerstattet wird, unter Vorbehalt anders lautender, spezieller Abmachung. 

6/ ÜBERNAHME UND ÜBERGABE DES VERMIETETEN MATERIALS
Der Auftraggeber muss bei Lieferung und Rücknahme des vermieteten Materials
anwesend sein. Er anerkennt, das Material in gutem Zustand, funktionstüchtig
und in Übereinstimmung mit den geltenden Hygiene- und Sicherheitsstandarts
zu erhalten. 
Ein Übernahme-/Übergabe-Inventar wird bei der Übergabe und der Rücknahme
des vermieteten Materials erstellt. Der Auftraggeber ist gehalten, bei der Erstellung
dabei zu sein, um dieses Inventar zu unterzeichnen. 
Bei fehlender Unterschrift des Auftraggebers wird keine Anfechtung zugelassen,
in diesem Fall ist alleine das Inventar der Blumenland Schweiz AG massgebend.

Das Material gilt erst dann als zurückgegeben, wenn ein Übergabeprotokoll 
beidseitig unterzeichnet wurde oder - bei Verweigerung der Mitwirkung des
Auftraggebers - das entsprechende Protokoll von ​​der Blumenland Schweiz AG
erstellt worden ist. 


7/ BENUTZUNG - REPARATUR - VERLUST
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vermietete Material nur für dessen
üblichen Verwendungszweck zu benutzen und nichts zu tun oder zuzulassen,
was es beschädigen könnte. 
Der Auftraggeber bestätigt, dass er im Stande ist, das vermietete Material zu
benützen, sei es selber oder durch ermächtigte und ausreichend qualifizierte
Personen. Am gemieteten Material dürfen keinerlei Änderungen und Umwand-
lungen vorgenommen werden. 
Für die ganze Dauer, während der das Material zur Verfügung steht, hat der
Auftraggeber für die Haftung und den Unterhalt des vermieteten Materials
aufzukommen und es vor jeder Beschädigung zu schützen: Abhandenkommen,
namentlich Diebstahl, Vandalismus, Überlastung, Unbilden der Witterung, 
Regen, Schnee, Frost usw..Im Fall eines Funktionsausfalles des vermieteten
Materials hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf Entschädigung. 
Beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Material wird dem Auftraggeber
verrechnet.

8/ RECHNUNGSSTELLUNG
Bei Vermietung wird die Rechnung, je nach Verweildauer des Materials und
gemäss geltendem Tarif, entweder bei der Übergabe des Materials oder bei
dessen Rückgabe, nach erfolgter Kontrolle, erstellt. Langfristige Vermietungen
werden monatlich fakturiert. 

9/ BEZAHLUNG
Der gesamte Rechnungsbetrag wird bei Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Es wird kein Skonto gewährt, auch dann nicht,
wenn der ganze Betrag im Voraus bezahlt wird. 

Ist die Zahlung länger als 30 Tage ausstehend, muss der Auftraggeber der
Blumenland Schweiz AG ausser dem geschuldeten Betrag Verzugszinsen
zu sieben von Hundert für das Jahr bezahlen, Art. 104 OR.

Schliesslich verpflichtet sich der Auftraggeber, der Blumenland Schweiz AG
sämtliche Kosten zurückzuerstatten, die für das Streitverfahren im Zusammen-
hang mit dem Zahlungsverzug entstanden sind.



10/ GEFAHRENÜBERGABE
Beim Kauf erfolgt der Gefahrenübergang bei Lieferung.

11/ HAFTUNG DURCH DIE BLUMENLAND SCHWEIZ AG
Die Blumenland Schweiz AG kann nicht für Verspätungen oder Nicht-
Lieferung haftbar gemacht werden, die Folge von höherer Gewalt oder
von ihrem Willen unabhängiger Ursachen sind, wie zum Beispiel -
diese Aufzählung ist nicht abschliessend - Streik, Unwetter, Unfall,
amtliches Verbot. 

Die Haftung der Blumenland Schweiz AG ist in jedem Falle auf die Höhe
des Rechnungsbetrages beschränkt; der Ersatz jedes weiteren Schadens,
auch aus entgangenem Gewinn oder Störung des Geschäftsbetriebs,
ist ausgeschlossen. Blumenland Schweiz AG haftet zudem nur im Falle
von grobem Verschulden und nicht für das Verschulden von Zulieferanten
und anderen Hilfspersonen.

12/ HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS
Die Haftung für die tatsächliche, sowie die rechtliche Verfügungsgewalt 
über das vermietete Material beginnt im Moment der Übergabe und
endet nach erfolgter Rücknahme. Der Auftraggeber übernimmt diese 
Aufsicht unter seiner alleinigen und vollen Verantwortung. Einsprachen
aus Versicherungsverträgen des Auftraggebers, namentlich seiner
Diebstahlversicherung, sind der Blumenland Schweiz AG gegenüber
unbeachtlich.
Er schliesst auf seine Kosten einen Versicherungsvertrag ab, um seine
Haftung für die Dauer, während welcher Einrichtungen und vermietetes
Material unter seiner Verfügungsgewalt stehen, sicherzustellen. 
Der Aufraggeber hat als Veranstalter eines Anlasses, bei welchem die
Blumenland Schweiz AG oder dessen Zulieferanten und andere Hilfs-
personen ihre Leistungen erbringen, insbesondere dafür zu sorgen, dass
alle notwendigen Bewilligungen für die bestellten Leistungen vorhanden sind, 
dass die Lokalitäten verfügbar und ohne irgendwelche Schwierigkeiten 
zugänglich sind und dass er von seinen Versicherungsgesellschaften die
allfälligen Erweiterungen des Versicherungsschutzes erhält. 
Bei Mieten und Dienstleistungen gilt der Umstand, dass der Auftraggeber
innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Leistungserbringung
seitens der Blumenland Schweiz AG keine Reklamation angebracht hat, als
unwiderleglicher Verzicht auf Zusammenhang mit der erbrachten Leistung.

13/ GERICHTSBARKEIT
Jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit einer von der Blumenland Schweiz AG
erbrachten Dienstleistung, sei dies Miete, Kauf oder Dienstleistung, unterliegt
ausschliesslich den ordentlichen Gerichten am Sitz der Niederlassung der
Blumenland Schweiz AG, welche die strittige Bestellung angenommen hat,
insbesondere unter Ausschluss des Hauptsitzes oder des Sitzes von anderen
Niederlassungen der Blumenland Schweiz AG, ganz gleich, ob die Blumenland
Schweiz AG gegen den Auftraggeber oder der Auftraggeber gegen die Blumenland
Schweiz AG klagt, und unabhängig von den geltend gemachten Rechtsgründen.

Datenschutzerklärung

Grundsatz
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Blumenland Schweiz AG  USt-IdNr.: CHE-115.604.012 MWST